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   LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16   

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https://dejure.org/2018,89826
LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16 (https://dejure.org/2018,89826)
LG Traunstein, Entscheidung vom 27.07.2018 - 1 O 647/16 (https://dejure.org/2018,89826)
LG Traunstein, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 1 O 647/16 (https://dejure.org/2018,89826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 1, § 444
    Ansprüche wegen arglistischer Täuschung bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Bei einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft sind nämlich alle Erklärungen in den Vertrag aufzunehmen, die Rechtswirkungen erzeugen sollen, wobei hierzu insbesondere Vereinbarungen über die Beschaffenheit nach § 434 I S. 1 BGB gehören (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015, Az. V ZR 78/14).

    So setzt Arglist nach der Rechtsprechung des BGH eben Tatsachenkenntnis voraus, wobei die Voraussetzungen des Vorsatzes nicht durch wertende Überlegungen ersetzt werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2015, V ZR 78/14).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Dementsprechend handelt ein Verkäufer arglistig, wenn er den Fehier mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und damit billigend in Kauf nimmt, dass ein Vertragspartner den Mangel nicht kennt, und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 30.04.2003, V ZR 100/02).

    Hierfür trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 30.04.2003, V ZR 100/02), worauf ebenfalls mit Verfügung vom 15.12.2017 hingewiesen wurde, insbesondere auch was den Nachweis der Arglist anbelangt.

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Bei der Frage der Arglist genügt es demnach nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, erforderlich ist vielmehr dass der Verkäufer die den Mangel begründenden Umstände kennt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11).

    Insofern ist nochmals darauf hinzuweisen, dass hierfür zumindest Eventualvorsatz erforderlich ist und eine leichtfertige oder auch grob fahrlässige Unkenntnis nicht ausreichend ist (BGH Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11).

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Im Übrigen liegt nach der Rechtsprechung des BGH ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüberschreitung von 90 % vor (BGH, Urteil v. 24.01.2014, V ZR 249/12).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Allerdings besteht dann eine Verpflichtung zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Mitteilung von Umständen und Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung von wesentlicher oder auschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 15.07.2011, V ZR 171/10).
  • BVerwG, 20.05.2014 - 4 B 21.14

    Gegenstand und Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Soweit seitens des Verwaltungsgerichtes ausgeführt wird, dass hinsichtlich der Frage, was Gegenstand der Baugenehmigung sein soll, neben den textlichen Bezeichnungen der Baumaßnahmen auch die entsprechenden Bauvorlagen heranzuziehen seien, da der Bauherr durch seinen Bauantrag den Genehmigungsgegenstand bestimme (so auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.05.2014, 4 B 21/14), so vermag das Gericht der Einschätzung des Verwaltungsgerichts so nicht zu folgen.
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 123/09

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht besteht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentscheidung beeinflussen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 123/09).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Grundsätzlich ist jede Vertragspartei für ihr rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1983, VIII ZR 142/82).
  • BGH, 23.09.2009 - V ZR 30/09

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Minderung des

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Allerdings besteht grundsätzlich der Vorrang der §§ 434 ff BGB mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses von Ansprüchen des Klägers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; dies ist dann nicht der Fall, wenn dem Verkäufer zumindest vorsätzliches oder gar arglistiges Verhalten zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2009, V ZR 30/09).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann das Fehlen einer Baugenehmigung einen Sachmangel darstellen (BGH Urteil vom 16.03.2012, V ZR 18/11).
  • OLG München, 15.10.2019 - 18 U 4053/18

    Berufung: Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreise sowie auf Schadensersatz nach

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 27.07.2018, Az. 1 O 647/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das angefochtene Endurteil des Landgerichts Traunstein, Az. 1 O 647/16, vom 27.07.2017 abzuändern und folgendermaßen zu erkennen:.

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